Werde auch Du ein Teil der best1ones Torwartakademie!

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    Torwartcamp Anmeldung

      Daten des Anmelders (Erziehungsberechtigter)

      Daten des Teilnehmers



      • 9 Trainingseinheiten
      • 3 Mittagessen
      • 3 Frühstückssnack
      • 3 Nachmittagssnack
      • 1 hochwertiges Jako Trikotset (Campweise wechselnd)
      • 1 Paar best1ones Torwarthandschuhe
      • 1 Jako Trinkflasche
      • Teilnahme am Torwarthandschuhgewinnspiel mit anderen tollen Preisen

      09:30 Uhr: Treffpunkt

      10:00 Uhr: 1. Trainingseinheit

      11:00 Uhr: Frühstückssnack + Obst

      11:30 Uhr: 2. Trainingseinheit

      12:30 Uhr: Mittagessen

      14:00 Uhr: 3. Trainingseinheit

      15:00 Uhr: Nachmittagssnack + Obst

      15:30 Uhr: Abschlussevent

      16:00 Uhr: Trainingsende

      Der Preis liegt bei einmalig 349,00 Euro. Dieser Preis enthält alle oben aufgeführten Inhalte für das jeweilig ausgewählte Camp.

      Allgemeine Geschäftsbedingungen
      § 1 Allgemeines
      (1) Kinder ab 6 Jahren sind teilnahmeberechtigt.
      (2) Für den Vertragsabschluss und alle Leistungen des best1ones-Sommercamps gelten die
      nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen
      bestimmten Vertrag und nicht für etwaige nachfolgend abgeschlossene Verträge, soweit
      nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
      (3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden
      und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung und die
      Änderung des Schriftformerfordernisses.
      § 2 Anmeldung zu den Fußballcamps bzw. Rücktritt von der Teilnahme
      (1) Durch den Zugang des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars zum
      jeweiligen Fußballcamps bei der best1ones-Torwartakademie und dem Zahlungseingang ist
      der Teilnehmer zur Teilnahme an diesem Fußballcamp zu den von best1ones festgelegten
      Zeiten an den von best1ones festgelegten Örtlichkeiten berechtigt.
      (2) best1ones behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten vor, einzelne
      Anmeldungen zum Fußballcamp zurückzuweisen.
      (3) Wird die Mindestanzahl von 5 Teilnehmern pro Termin nicht erreicht, behält sich
      best1ones das Recht vor, die Veranstaltung bis zu 3 Tage vor Beginn abzusagen. Die
      bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet.
      (4) Die Anmeldung kann binnen 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden, eine Erstattung erfolgt in Form eines Gutscheines in Höhe der Anmeldegebühr.
      § 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
      (1) Es gelten jeweils die in den Anmeldeformularen zu den Fußballcamps genannten
      Anmelde- und Teilnahmegebühren.
      (2) Zahlungen haben nach der auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen zu den
      dort genannten Zahlungsterminen zu erfolgen.
      § 4 Haftung
      (1) best1ones haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
      Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen
      Bestimmungen.
      (2) Im Übrigen ist die Haftung von best1ones wegen Pflichtverletzungen und die
      außervertragliche Haftung, einschließlich der Haftung wegen Verschuldens bei
      Vertragsverhandlungen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für
      grobes Verschulden der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist hierbei
      ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
      handelt. In diesem Fall haftet best1ones auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
      (3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung
      best1ones bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände
      rechnen musste.
      (4) Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private
      Kranken- und bzw. die Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern.
      (5) Eine weitergehende Haftung von best1ones ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund
      ausgeschlossen.
      (6) Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten entsprechend für Ansprüche auf
      Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe des § 284 BGB.
      (7) Gegen best1ones gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
      Rechtsgrund, verjähren innerhalb von fünf Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der
      Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Gesetz ohnehin einer kürzeren
      Verjährungsfrist unterliegen.
      (8) Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil der
      Teilnehmer nicht verbunden.
      § 5 Höhere Gewalt
      Unvorhergesehene, außergewöhnliche, von best1ones nicht zu vertretende Ereignisse wie
      Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt,
      insbesondere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, befreien best1ones aus
      dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der
      Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die
      Durchführung eines Fußballcamps nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind beide
      Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
      § 6 Sonstiges
      (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar
      sein, oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit durch einen später eintretenden Umstand
      verlieren berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten
      sich, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung
      wirtschaftlich am nächsten kommt.
      (2) best1ones ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
      Daten der Teilnehmer nach den Vorschriften der DSGVO für interne Zwecke zur
      Kontaktaufnahme während des Camps zu speichern.
      (3) best1ones ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung des Sommercamps erstellte
      Fotos der Teilnehmer zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der gesetzliche Vertreter
      des Teilnehmers erteilt im Namen des Teilnehmers die erforderliche Einwilligung hierzu.

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